Die Pflegereform 2027: Was sich ändern könnte

Es gibt Bewegung bei der Pflegeversicherung. Wir erklären in Ruhe, was bekannt ist – und was das für Ihre Pflegebox bedeuten könnte.

💡 Aktuell gilt weiterhin: bis zu 42 € monatlich Jetzt Box beantragen
08.06.2026

Vielleicht haben Sie es in den Nachrichten gehört: Die Bundesregierung plant eine große Pflegereform. Das verunsichert viele Menschen, die einen Angehörigen zu Hause pflegen – schließlich geht es um Leistungen, auf die man sich verlässt. Wir möchten Ihnen die Sorge nehmen und ganz nüchtern erklären, was bisher feststeht, was sich noch ändern kann und was das alles für Ihre Pflegebox bedeutet.

Das Wichtigste zuerst Aktuell ändert sich für Sie nichts. Ihr Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 € pro Monat gilt weiterhin – und zwar so lange, bis ein neues Gesetz tatsächlich in Kraft tritt (frühestens 2027). Die Reform ist bisher nur ein Entwurf, kein beschlossenes Gesetz. Und: Was Sie heute haben, wird Ihnen nicht rückwirkend weggenommen.

Worum geht es bei der Reform überhaupt?

Die Pflegeversicherung steht finanziell unter Druck – es wird in den kommenden Jahren deutlich mehr Geld gebraucht, als hereinkommt. Die Bundesregierung möchte das System deshalb auf stabilere Füße stellen. Dafür hat das Bundesgesundheitsministerium am 5. Juni 2026 einen ersten Gesetzentwurf vorgelegt, das sogenannte Pflegeneuordnungsgesetz (kurz PNOG). Geplant ist, dass die neuen Regeln zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Ein wichtiger Gedanke dahinter: Das Leistungsrecht soll einfacher und übersichtlicher werden. Heute gibt es viele einzelne Töpfe – Pflegegeld, Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag, die Pflegehilfsmittel-Pauschale und so weiter. Künftig sollen einige davon zu zwei größeren, flexibler nutzbaren Budgets zusammengefasst werden: einem Sachleistungsbudget und einem Entlastungsbudget.

Was könnte sich für Pflegehilfsmittel ändern?

Und genau hier kommen die Pflegehilfsmittel ins Spiel. Nach dem aktuellen Entwurf soll der eigenständige Anspruch auf die monatliche Pauschale in seiner heutigen Form nicht mehr separat bestehen (konkret: Der bisherige Absatz im Gesetz, der die Pauschale regelt, soll gestrichen werden). Stattdessen sollen Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz und Co. künftig über das neue „Entlastungsbudget" bezogen werden.

Im Klartext und ganz einfach gesagt: Das Geld für Pflegehilfsmittel soll nicht ersatzlos gestrichen werden – es soll in die größeren neuen Budgets wandern, aus denen dann auch andere Leistungen bezahlt werden. Der Entwurf bezeichnet das ausdrücklich als „ausgabenneutral", also ohne Kürzung der Gesamtsumme. Der Vorteil könnte mehr Flexibilität und weniger Bürokratie sein. Die Sorge mancher Verbände ist allerdings, dass man dann innerhalb eines Budgets abwägen müsste – etwa zwischen Handschuhen und einer kurzfristigen Vertretung in der Pflege.

Besonders wichtig bei Pflegegrad 1 Wenn Sie oder Ihr Angehöriger Pflegegrad 1 haben, lohnt sich hier ein genauerer Blick: Das neue Entlastungsbudget ist nach dem Entwurf für die Pflegegrade 2 bis 5 vorgesehen. Bei Pflegegrad 1 soll der bisherige Entlastungsbetrag wegfallen und durch eine fachliche „Pflegebegleitung" ersetzt werden. Wie die Versorgung mit Verbrauchsprodukten wie Handschuhen bei Pflegegrad 1 künftig genau geregelt wird, ist im Entwurf noch nicht abschließend klar. Falls Sie Pflegegrad 1 haben, behalten wir das für Sie besonders im Auge.
Ganz wichtig dabei All das steht in einem Entwurf – einem Vorschlag, über den noch beraten, diskutiert und verhandelt wird. Was am Ende tatsächlich im Gesetz steht und wie genau Pflegehilfsmittel danach funktionieren, steht heute noch nicht fest. Vieles kann sich im weiteren Verfahren noch ändern.

Wie ist der aktuelle Stand?

Damit Sie ein Gefühl dafür bekommen, wo wir gerade stehen – hier der bisherige Weg und was noch kommt:

Was bedeutet das jetzt für Sie?

Vor allem eines: Sie müssen nichts überstürzen und sich keine Sorgen machen. Solange das Gesetz nicht beschlossen ist, bleibt alles beim Alten. Unser Rat ist deshalb ganz entspannt:

Unser Versprechen an Sie

Wir verfolgen die Reform genau. Sobald wirklich feststeht, was sich für Ihre Pflegehilfsmittel ändert, melden wir uns bei Ihnen – verständlich erklärt und rechtzeitig. Sie müssen sich um nichts kümmern: Wenn etwas zu tun ist, sagen wir Ihnen Bescheid.

Pflege ist anstrengend genug. Den Überblick über Gesetzesänderungen behalten wir gern für Sie – damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: den Menschen, den Sie pflegen.

Quellen: Bundesministerium für Gesundheit – Ergebnisse der Bund-Länder-AG „Zukunftspakt Pflege" (11.12.2025) sowie Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes – PNOG (Stand Juni 2026, bundesgesundheitsministerium.de) · § 40 SGB XI (geltende Fassung). Stand der Recherche: Juni 2026. Der Gesetzentwurf ist noch nicht beschlossen und kann sich ändern. Angaben ohne Gewähr und ohne Rechtsberatung; maßgeblich ist der jeweils gültige Gesetzestext.