Vielleicht haben Sie es in den Nachrichten gehört: Die Bundesregierung plant eine große Pflegereform. Das verunsichert viele Menschen, die einen Angehörigen zu Hause pflegen – schließlich geht es um Leistungen, auf die man sich verlässt. Wir möchten Ihnen die Sorge nehmen und ganz nüchtern erklären, was bisher feststeht, was sich noch ändern kann und was das alles für Ihre Pflegebox bedeutet.
Worum geht es bei der Reform überhaupt?
Die Pflegeversicherung steht finanziell unter Druck – es wird in den kommenden Jahren deutlich mehr Geld gebraucht, als hereinkommt. Die Bundesregierung möchte das System deshalb auf stabilere Füße stellen. Dafür hat das Bundesgesundheitsministerium am 5. Juni 2026 einen ersten Gesetzentwurf vorgelegt, das sogenannte Pflegeneuordnungsgesetz (kurz PNOG). Geplant ist, dass die neuen Regeln zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Ein wichtiger Gedanke dahinter: Das Leistungsrecht soll einfacher und übersichtlicher werden. Heute gibt es viele einzelne Töpfe – Pflegegeld, Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag, die Pflegehilfsmittel-Pauschale und so weiter. Künftig sollen einige davon zu zwei größeren, flexibler nutzbaren Budgets zusammengefasst werden: einem Sachleistungsbudget und einem Entlastungsbudget.
Was könnte sich für Pflegehilfsmittel ändern?
Und genau hier kommen die Pflegehilfsmittel ins Spiel. Nach dem aktuellen Entwurf soll der eigenständige Anspruch auf die monatliche Pauschale in seiner heutigen Form nicht mehr separat bestehen (konkret: Der bisherige Absatz im Gesetz, der die Pauschale regelt, soll gestrichen werden). Stattdessen sollen Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz und Co. künftig über das neue „Entlastungsbudget" bezogen werden.
Im Klartext und ganz einfach gesagt: Das Geld für Pflegehilfsmittel soll nicht ersatzlos gestrichen werden – es soll in die größeren neuen Budgets wandern, aus denen dann auch andere Leistungen bezahlt werden. Der Entwurf bezeichnet das ausdrücklich als „ausgabenneutral", also ohne Kürzung der Gesamtsumme. Der Vorteil könnte mehr Flexibilität und weniger Bürokratie sein. Die Sorge mancher Verbände ist allerdings, dass man dann innerhalb eines Budgets abwägen müsste – etwa zwischen Handschuhen und einer kurzfristigen Vertretung in der Pflege.
Wie ist der aktuelle Stand?
Damit Sie ein Gefühl dafür bekommen, wo wir gerade stehen – hier der bisherige Weg und was noch kommt:
- Dezember 2025 Eckpunkte vorgelegt Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe stellt erste Vorschläge für die Reform vor.
- 5. Juni 2026 Erster Gesetzentwurf (Referentenentwurf) Das Ministerium veröffentlicht das geplante Pflegeneuordnungsgesetz im Detail – noch nicht beschlossen.
- 2026 (geplant) Beratungen & Beschluss Der Entwurf wird mit Verbänden besprochen, kann sich noch ändern und muss durch Kabinett und Bundestag.
- Frühestens 1. Januar 2027 Mögliches Inkrafttreten Erst dann würden neue Regeln tatsächlich gelten – falls das Gesetz so beschlossen wird.
Was bedeutet das jetzt für Sie?
Vor allem eines: Sie müssen nichts überstürzen und sich keine Sorgen machen. Solange das Gesetz nicht beschlossen ist, bleibt alles beim Alten. Unser Rat ist deshalb ganz entspannt:
- Nutzen Sie Ihren Anspruch weiterhin. Die 42 € pro Monat stehen Ihnen aktuell unverändert zu – und nicht genutztes Budget verfällt am Monatsende. Es lohnt sich also, die Box einfach weiterlaufen zu lassen.
- Bleiben Sie gelassen. Was Sie heute haben, wird Ihnen nicht rückwirkend weggenommen.
- Lassen Sie sich nicht verunsichern. In den Medien kursieren viele Schlagzeilen. Wir behalten die echte Rechtslage für Sie im Blick.
Wir verfolgen die Reform genau. Sobald wirklich feststeht, was sich für Ihre Pflegehilfsmittel ändert, melden wir uns bei Ihnen – verständlich erklärt und rechtzeitig. Sie müssen sich um nichts kümmern: Wenn etwas zu tun ist, sagen wir Ihnen Bescheid.
Pflege ist anstrengend genug. Den Überblick über Gesetzesänderungen behalten wir gern für Sie – damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: den Menschen, den Sie pflegen.