Waschbare Bettschutzeinlagen schützen die Matratze vor Feuchtigkeit und Verschmutzung — besonders wichtig bei der Pflege zu Hause. Viele Pflegebedürftige wissen nicht, dass diese wiederverwendbaren Unterlagen als Hilfsmittel der Produktgruppe 51 (PG 51) über die Pflegekasse bezuschusst werden können.
- Bis zu 4 Stück pro Jahr über die Pflegekasse möglich
- Zuzahlung ca. 2,62 € pro Stück — bei Befreiung kostenfrei
- Wird zusätzlich zur 42€-Pflegebox geliefert
- Bei uns einfach im Shop oder bei der Registrierung mit beantragen
Was sind Bettschutzeinlagen der PG 51?
Die Produktgruppe 51 im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes umfasst wiederverwendbare saugende Bettschutzeinlagen. Sie bestehen aus mehreren Schichten:
- Oberfläche – weich, hautfreundlich, atmungsaktiv
- Saugkern – nimmt Flüssigkeit schnell auf und hält sie fest
- Unterseite – wasserundurchlässig, rutschhemmend
Im Gegensatz zu Einmal-Bettschutzeinlagen (die als Verbrauchshilfsmittel im monatlichen 42€-Budget enthalten sein können) sind PG-51-Einlagen bis zu 200 Wäschen nutzbar. Das macht sie besonders nachhaltig und wirtschaftlich.
Einmal- oder Mehrfach-Einlage? Der Unterschied
| Merkmal | Einmal-Einlage (monatlich) | Waschbare Einlage (PG 51) |
|---|---|---|
| Abrechnung | Teil der monatlichen 42€ Pflegebox (§40 SGB XI) | Hilfsmittel-Antrag (§33 SGB V / PG 51) |
| Wiederverwendbar | Nein (Wegwerfartikel) | Ja (bis ~200 Wäschen) |
| Genehmigungspflichtig | Nein (automatisch im Budget) | Ja (einmaliger Antrag je Zeitraum) |
| Zuzahlung | Keine | ~2,62 € pro Stück (falls keine Befreiung) |
| Menge pro Jahr | Laufend im Abo | Max. 4 Stück in 12 Monaten |
Wer hat Anspruch?
Ein Anspruch auf Bettschutzeinlagen der PG 51 besteht, wenn:
- ein Pflegegrad vorliegt (oder eine Inkontinenz-Diagnose bei ärztlicher Verordnung),
- die Einlagen medizinisch notwendig sind (z. B. bei Inkontinenz, Bettlägerigkeit, Nachtschweiß bei Erkrankungen),
- die Pflege zu Hause oder in einer Einrichtung stattfindet.
Wie beantragen Sie Bettschutzeinlagen bei uns?
Wir übernehmen den kompletten Antragsprozess bei Ihrer Pflegekasse — Sie müssen nur ein paar Angaben machen:
- Pflegebox-Registrierung – Falls noch nicht geschehen: kostenlos registrieren. Waschbare Bettschutzeinlagen können direkt mit beantragt werden.
- Bestandskunden – Einfach im Shop die gewünschte Stückzahl (1–4) auswählen und digital bestätigen.
- Antrag geht an Kasse – Wir reichen den Antrag automatisch bei Ihrer Pflegekasse ein.
- Genehmigung abwarten – In der Regel innerhalb von 1–3 Wochen.
- Automatische Lieferung – Nach Genehmigung werden die Einlagen mit Ihrer nächsten Pflegebox mitgeliefert.
Zuzahlung: Was kostet mich das?
Nach § 61 SGB V beträgt die gesetzliche Zuzahlung bei Hilfsmitteln 10 % des Abgabepreises, mindestens 5 €, maximal 10 € pro Stück.
Für waschbare Bettschutzeinlagen der PG 51 liegt die Zuzahlung bei ca. 2,62 € pro Stück. Beantragen Sie also 4 Einlagen, zahlen Sie maximal 10,48 €.
Teilgenehmigung: Wenn die Kasse weniger genehmigt
Manche Pflegekassen genehmigen nicht automatisch die volle beantragte Stückzahl. Wenn Sie z. B. 4 Einlagen beantragen, die Kasse aber nur 2 genehmigt, erhalten Sie:
- 2 Einlagen mit der nächsten Pflegebox,
- eine transparente Info von uns über den Genehmigungsstand,
- die Möglichkeit, später nochmal nachzubeantragen (innerhalb des Jahreskontingents).
Häufige Fragen (FAQ)
Kann ich die Einlagen behalten?
Ja. Einmal von der Pflegekasse bezahlt, gehören die Einlagen Ihnen. Sie können sie so lange nutzen, wie die Saugleistung ausreicht (in der Regel 1–2 Jahre bei regelmäßiger Wäsche).
Wie wasche ich die Einlagen richtig?
Waschbar in der Haushaltswaschmaschine bei 60–95°C (je nach Hersteller). Kein Weichspüler verwenden — der setzt die Saugfähigkeit herab. Trockner in der Regel geeignet.
Werden die Einlagen dem 42€-Monatsbudget angerechnet?
Nein. PG-51-Einlagen sind Hilfsmittel (§33 SGB V) und werden separat abgerechnet. Das monatliche 42€-Pflegehilfsmittel-Budget (§40 SGB XI, z. B. für Einmalhandschuhe, Desinfektion) bleibt davon unberührt.
Was passiert wenn 4 Einlagen pro Jahr nicht reichen?
Dann ist eine zusätzliche Bewilligung über den Hausarzt möglich. In Sonderfällen (z. B. schwerer Inkontinenz) kann die Kasse auch mehr genehmigen. Sprechen Sie uns an — wir helfen Ihnen weiter.
Können Einlagen auch als Erwachsene selbst (ohne Pflegegrad) beantragt werden?
Ja, bei medizinischer Notwendigkeit (z. B. bei Inkontinenz nach Operation) ist der Antrag auch ohne Pflegegrad über die Krankenkasse möglich. Hierfür wird in der Regel eine ärztliche Verordnung benötigt.
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